Auf dieser Website erhalten Sie nicht nur die üblichen Informationen zu den angebotenen Leistungen eines Bauingenieur-Büros, sondern auch für Sie nützliche Informationen, die in keinem der üblichen Hochglanz-Prospekte stehen.
Was hat Sie auf diese Website geführt?
- Sie möchten neu bauen und suchen nach einem Tragwerksplaner/Statiker?
- Sie möchten sanieren und dabei keinen Einsturz wichtiger Bauteile erleben?
- Sie möchten Energie einsparen, beim energetischen Sanieren Fehler vermeiden und Zuschüsse beantragen?
- Sie haben einen Bauschaden und wissen nicht, wodurch er verursacht worden ist und was Sie nun tun können oder müssen?
Wir möchten Ihnen hier nicht nur die geläufigen Ingenieurleistungen anpreisen, sondern gleich auch einen Mehrwert bieten. Und weil wir häufig auf ganz ähnliche Fragen antworten müssen, können wir Ihnen vielleicht auch schon hier die eine oder andere Information liefern, ohne dass gleich eine Rechnung ins Haus flattert. Dabei haben wir uns bei den Formulierungen bemüht, Rücksicht darauf zu nehmen, dass die meiste Kundschaft fachfremd ist.
Ist das ein Mehrwert für Sie? Dann blättern Sie einfach weiter schauen Sie mal, ob etwas Passendes für Sie dabei ist. Wenn nicht: Fragen Sie nochmal per Email nach. Wir freuen uns auch auf neue Fragen.
Das erste Mal vergisst Du nie...Den ersten Kuss, die ersten Meter auf dem eigenen Fahrrad. Und die erste Nacht in den eigenen vier Wänden.
+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.